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Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953) – PreisLS

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Der öffentliche Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Erklärung darüber verlangen,

a)
daß die in der Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen und
b)
daß die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach diesen Leitsätzen vorgenommen wurde.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25